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Deal-Kosten bei M&A: Sofort abzugsfähiger Aufwand oder Anschaffungskosten?

25 Aug. 2026

Transaktionskosten können bei M&A erheblich sein. Ob sie sofort abzugsfähig sind oder die Anschaffungskosten erhöhen, hängt davon ab, wodurch sie wirtschaftlich veranlasst sind.

Rechtsberatung, steuerliche Beratung, Financial Due Diligence, Commercial Due Diligence und weitere Transaktionskosten können in einem M&A-Prozess schnell zu einem erheblichen Kostenblock werden Einen Überblick über die einzelnen M&A-Beratungskosten geben wir in einem eigenen Beitrag.

Häufig wird angenommen, dass die Erwerbsgesellschaft diese Kosten einfach als Betriebsausgaben abziehen kann.

Das ist nicht zwingend der Fall.

Erwirbt eine Acquisition GmbH Anteile an einer Zielgesellschaft, richtet sich die steuerliche Behandlung der Transaktionskosten vor allem danach, worauf die jeweiligen Kosten entfallen und wie eng sie mit dem konkreten Erwerb zusammenhängen.

Deal Costs steuerlich: die Kurzantwort

Transaktionskosten eines Unternehmenskaufs sind nicht automatisch sofort steuerlich abzugsfähig. Kosten, die wirtschaftlich unmittelbar dem Erwerb einer konkreten Beteiligung zuzuordnen sind, können Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung darstellen und damit die Anschaffungskosten erhöhen.

Andere Kosten können abweichend zu behandeln sein, wenn sie nicht hinreichend dem konkreten Erwerb zugeordnet werden können. Entscheidend sind deshalb insbesondere die jeweilige Leistung, ihre wirtschaftliche Veranlassung und die Phase der Transaktion.

Der Rechnungstitel oder der Zeitpunkt der Rechnung allein entscheiden die steuerliche Behandlung nicht.

Typische Deal Costs und ihre steuerliche Prüfung

KostenartSteuerlich besonders zu prüfen
Legal Due DiligenceZusammenhang mit dem konkreten Erwerb
Tax Due DiligenceZweck und Zuordnung der jeweiligen Leistung
Financial Due DiligenceZusammenhang mit Erwerbsprüfung und Erwerb
SPA-Beratungregelmäßig enge Nähe zur konkreten Transaktion
Steuerliche Strukturierungkonkrete Leistung und Veranlassung
Akquisitionsfinanzierunggesonderte steuerliche Einordnung erforderlich
Allgemeine Corporate-BeratungAbgrenzung zur konkreten Erwerbstätigkeit

Die Tabelle ist keine pauschale steuerliche Qualifikation einzelner Kostenarten. Auch innerhalb eines Workstreams können unterschiedliche Leistungen unterschiedlich zu behandeln sein.

Die entscheidende Frage: Wodurch sind die Kosten veranlasst?

Der Zeitpunkt einer Rechnung ist für sich allein nicht maßgeblich.

Entscheidend ist, ob der Aufwand wirtschaftlich dem Erwerb der Anteile zuzuordnen ist.

Sind Transaktionskosten dem Erwerb unmittelbar zuzuordnen, können sie Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung sein.

Das kann zum Beispiel für bestimmte rechtliche, steuerliche, Due-Diligence- oder sonstige Beratungskosten gelten, die gerade für den Erwerb der Zielgesellschaft entstehen.

In diesem Fall sind die Kosten nicht sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig, sondern erhöhen die Anschaffungskosten der Beteiligung.

Andere Aufwendungen können abweichend zu behandeln sein, wenn sie dem eigentlichen Erwerb nicht hinreichend zuzuordnen sind.

Die Einordnung erfordert daher eine Analyse der einzelnen Leistungen – und nicht die pauschale Gleichbehandlung jeder Rechnung, die mit der Transaktion zusammenhängt.

Für die Praxis bedeutet das: Nicht die Bezeichnung „M&A-Beratung“, „Due Diligence“ oder „Tax Advisory“ entscheidet. Entscheidend ist, welche konkrete Leistung erbracht wurde und welchem Zweck sie diente.

Eine wichtige Trennlinie: die Erwerbsentscheidung

Die Erwerbsentscheidung kann eine wichtige zeitliche und wirtschaftliche Trennlinie sein. Sie ist aber kein automatischer Schalter, durch den sämtliche vorherigen Kosten sofort abzugsfähig und sämtliche späteren Kosten zwingend Anschaffungsnebenkosten werden.

Besonders relevant ist, wann der Erwerber von der Prüfung einer möglichen Opportunität zur Verfolgung eines konkreten Erwerbs übergegangen ist.

Kosten, die in einer Phase entstehen, in der noch mögliche Zielgesellschaften gescreent werden und die Erwerbsentscheidung tatsächlich offen ist, können anders zu beurteilen sein als Kosten, die entstehen, nachdem sich der Erwerber grundsätzlich für den Erwerb einer bestimmten Zielgesellschaft entschieden hat.

Diese Unterscheidung kann insbesondere für Due Diligence, steuerliche Strukturierung und weitere Beratungsleistungen relevant sein.

In der Praxis bedeutet das: Der Zeitablauf der Transaktion ist wichtig.

Relevante Fragen können sein:

  • Wann wurde die Zielgesellschaft erstmals identifiziert?
  • Wann hat sich der Erwerber grundsätzlich für den konkreten Erwerb entschieden?
  • Wann wurden die Berater mandatiert?
  • Was genau sollten sie analysieren oder verhandeln?
  • Diente die Arbeit noch der Identifikation und Bewertung möglicher Opportunitäten oder bereits der Umsetzung eines konkreten Erwerbs?

Es gibt daher nicht immer einen einzigen Zeitpunkt, ab dem alle Transaktionskosten plötzlich gleich behandelt werden.

Maßgeblich bleibt die zugrunde liegende Leistung und ihr Zusammenhang mit dem Erwerb.

Die zeitliche Einordnung hilft bei der Analyse. Maßgeblich bleibt aber die wirtschaftliche Veranlassung der jeweiligen Einzelleistung.

Sind Due-Diligence-Kosten steuerlich abzugsfähig?

Eine pauschale Antwort ist nicht sinnvoll. Due-Diligence-Leistungen können unterschiedlich ausgestaltet sein und zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen.

Entscheidend ist insbesondere, ob und wie eng die konkrete Prüfung mit dem Erwerb einer bestimmten Zielgesellschaft zusammenhängt.

Deshalb sollte nicht nur die Rechnung als Ganzes betrachtet werden, sondern der konkrete Inhalt des jeweiligen Workstreams.

Was gilt für Rechts- und Steuerberatung?

Auch Rechts- und Steuerberatung im Rahmen einer Transaktion kann mehrere unterschiedliche Leistungen umfassen. Beispiele:

  • allgemeine steuerliche Strukturüberlegungen
  • Tax Due Diligence
  • Legal Due Diligence
  • gesellschaftsrechtliche Strukturierung
  • SPA-Verhandlung
  • Finanzierungsstruktur
  • Managementbeteiligung
  • allgemeines Corporate Housekeeping

Diese Leistungen müssen steuerlich nicht zwingend identisch behandelt werden. Je genauer Leistungsumfang und Rechnungstexte dokumentiert sind, desto besser lässt sich die spätere Zuordnung nachvollziehen.

Warum das wichtig ist

Bei kleineren Transaktionen wirkt die Unterscheidung technisch.

Bei größeren Transaktionen kann sie erhebliche Auswirkungen haben.

Entstehen in einer Erwerbsgesellschaft Beratungskosten von 50.000, 100.000 oder 200.000 Euro, kann die Frage, ob diese Kosten sofort abzugsfähig sind oder aktiviert werden müssen, das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft deutlich beeinflussen.

Das gilt besonders für Erwerbsgesellschaften, die häufig erhebliche Transaktionskosten tragen, bevor sie eigene operative Erträge erzielen.

Ein im Transaktionsmodell unterstellter Steuerabzug, der letztlich zu aktivieren ist, kann die erwartete steuerliche Position der Erwerbsstruktur daher wesentlich verändern.

Eine Rechnung bedeutet nicht eine steuerliche Behandlung

Praktisch wird es vor allem dann, wenn ein Berater mehrere Leistungsarten im selben Mandat erbringt.

Eine einzelne Rechts- oder Steuerberatungsrechnung kann zum Beispiel Leistungen zu folgenden Themen umfassen:

  • Kaufvertrag
  • Tax Due Diligence
  • Akquisitionsfinanzierung
  • gesellschaftsrechtliche Strukturierung
  • Managementbeteiligung
  • allgemeine gesellschaftsrechtliche Themen

Diese Leistungen müssen steuerlich nicht zwingend gleich behandelt werden.

Eine nachvollziehbare Aufteilung der zugrunde liegenden Leistungen kann daher wichtig werden.

Pauschale Rechnungstexte wie „M&A-Beratung“ erschweren die spätere Zuordnung unnötig.

Bei wesentlichen Transaktionskosten sollten Leistungsumfang, Mandatsunterlagen und Rechnungstexte daher erkennen lassen, welche Workstreams betroffen sind.

Für größere Transaktionen sollte deshalb bereits im Mandat beziehungsweise in der internen Kostenkontrolle darauf geachtet werden, dass unterschiedliche Workstreams getrennt nachvollziehbar bleiben.

Pauschale Sammelbeschreibungen erschweren die steuerliche Einordnung unnötig.

Die Zuordnung der Deal-Kosten beginnt vor dem Closing

Die steuerliche Behandlung von Transaktionskosten sollte nicht erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses betrachtet werden.

Bereits während der Transaktion sollte der Erwerber wissen:

  • welche Transaktionskosten anfallen
  • auf welche Leistungen die jeweiligen Kosten entfallen
  • in welcher Phase der Transaktion sie entstanden sind
  • wie eng sie mit dem Erwerb der konkreten Zielgesellschaft zusammenhängen
  • wie die Kosten steuerlich dokumentiert und zugeordnet werden sollen

Was gilt, wenn der Unternehmenskauf scheitert?

Das gilt auch, wenn eine Transaktion letztlich nicht zustande kommt.

Ein gescheiterter Deal bedeutet nicht automatisch, dass alle Transaktionskosten sofort abzugsfähiger Aufwand sind. Zweck und Umstände, unter denen die jeweiligen Kosten entstanden sind, sind weiterhin zu prüfen.

Deal-Cost-Tracking während der Transaktion

Die steuerliche Einordnung wird einfacher, wenn Deal Costs bereits während der Transaktion strukturiert erfasst werden. Praktische Punkte:

  • Berater und Workstream
  • Leistungszeitraum
  • konkrete Tätigkeit
  • Phase der Transaktion
  • Bezug zum konkreten Target
  • Rechnung und Leistungsbeschreibung
  • gegebenenfalls interne Zuordnung

Gerade bei einer Acquisition GmbH mit mehreren Beratern kann ein laufendes Deal-Cost-Tracking verhindern, dass die gesamte Analyse erst nach Closing im Jahresabschluss nachgeholt werden muss.

Warum das für die Acquisition GmbH besonders relevant ist

Bei Unternehmenskäufen trägt häufig eine eigens gegründete Erwerbsgesellschaft einen wesentlichen Teil der Deal Costs.

Gerade dort kann die Frage, ob Kosten sofort ergebniswirksam werden oder die Anschaffungskosten der Beteiligung erhöhen, einen erheblichen Einfluss auf die steuerliche Position der Gesellschaft haben.

Die Behandlung sollte deshalb bereits in Finanzierungsmodell und Transaktionsplanung berücksichtigt werden.

Strukturierung und steuerliche Behandlung gehören zusammen

Deal-Kosten werden häufig vor allem als Budgetfrage diskutiert:

Was kosten Rechtsberatung, Steuerberatung, Financial Advisor und Due-Diligence-Anbieter?

Parallel sollte aber eine zweite Frage beantwortet werden:

Was passiert mit diesen Kosten steuerlich?

Gerade für Erwerbsgesellschaften kann die Antwort einen deutlichen Unterschied machen.

Die praktische Konsequenz ist daher einfach:

Target-Screening, Erwerbsentscheidung, Umsetzung der Transaktion und Closing sollten nicht als ein undifferenzierter Kostenblock betrachtet werden.

Die steuerliche Behandlung der Deal-Kosten sollte parallel zur Transaktion mitgedacht werden – und nicht erst nach dem Closing.

Wie hoch die unterschiedlichen Deal-Kosten typischerweise ausfallen und welche Berater beim Unternehmenskauf beteiligt sein können, erläutern wir separat: Was kostet M&A-Beratung beim Unternehmenskauf?. Unterstützung finden Sie in unseren Bereichen Steuern und Transaktionen; für die laufende steuerliche Betreuung der Erwerbsgesellschaft siehe Steuerberatung für GmbHs.

FAQ

Sind Deal Costs beim Unternehmenskauf steuerlich absetzbar?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist, welcher konkreten Leistung die Kosten zuzuordnen sind und wie eng sie wirtschaftlich mit dem Erwerb der Beteiligung zusammenhängen.

Sind Due-Diligence-Kosten Betriebsausgaben?

Due-Diligence-Kosten können nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung steuerlich eingeordnet werden. Relevant sind insbesondere Inhalt, Zweck und Zusammenhang der konkreten Prüfung mit dem Erwerb.

Was sind Anschaffungsnebenkosten beim Unternehmenskauf?

Anschaffungsnebenkosten sind Aufwendungen, die dem Erwerb eines Vermögensgegenstands beziehungsweise einer Beteiligung zugeordnet werden und die Anschaffungskosten erhöhen können. Ob konkrete Transaktionskosten darunter fallen, ist anhand der jeweiligen Leistung zu prüfen.

Entscheidet der Zeitpunkt der Rechnung über den Steuerabzug?

Nein. Der Zeitpunkt der Rechnung ist für sich allein nicht entscheidend. Maßgeblich ist insbesondere die wirtschaftliche Veranlassung der zugrunde liegenden Leistung.

Was passiert mit Deal Costs, wenn die Transaktion nicht abgeschlossen wird?

Auch bei einem gescheiterten Deal muss die steuerliche Behandlung anhand der konkreten Leistung und ihrer wirtschaftlichen Veranlassung geprüft werden. Ein gescheiterter Deal führt nicht automatisch zu einer einheitlichen Behandlung aller Kosten.

Warum sollten einzelne Workstreams getrennt dokumentiert werden?

Weil Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Due-Diligence-Leistungen innerhalb derselben Transaktion unterschiedlichen Zwecken dienen können. Eine nachvollziehbare Dokumentation erleichtert die steuerliche Einordnung.

Deal-Struktur und Deal Costs früh zusammen denken.

Wir begleiten Käufer bei Tax Due Diligence, Erwerbsstruktur und der steuerlichen Einordnung von Transaktionskosten.