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Deal-Kosten bei M&A: Sofort abzugsfähiger Aufwand oder Anschaffungskosten?
Transaktionskosten können bei M&A erheblich sein. Ob sie sofort abzugsfähig sind oder die Anschaffungskosten erhöhen, hängt davon ab, wodurch sie wirtschaftlich veranlasst sind.
Rechtsberatung, steuerliche Beratung, Financial Due Diligence, Commercial Due Diligence und weitere Transaktionskosten können in einem M&A-Prozess schnell zu einem erheblichen Kostenblock werden.
Häufig wird angenommen, dass die Erwerbsgesellschaft diese Kosten einfach als Betriebsausgaben abziehen kann.
Das ist nicht zwingend der Fall.
Erwirbt eine Acquisition GmbH Anteile an einer Zielgesellschaft, richtet sich die steuerliche Behandlung der Transaktionskosten vor allem danach, worauf die jeweiligen Kosten entfallen und wie eng sie mit dem konkreten Erwerb zusammenhängen.
Die entscheidende Frage: Wodurch sind die Kosten veranlasst?
Der Zeitpunkt einer Rechnung ist für sich allein nicht maßgeblich.
Entscheidend ist, ob der Aufwand wirtschaftlich dem Erwerb der Anteile zuzuordnen ist.
Sind Transaktionskosten dem Erwerb unmittelbar zuzuordnen, können sie Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung sein.
Das kann zum Beispiel für bestimmte rechtliche, steuerliche, Due-Diligence- oder sonstige Beratungskosten gelten, die gerade für den Erwerb der Zielgesellschaft entstehen.
In diesem Fall sind die Kosten nicht sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig, sondern erhöhen die Anschaffungskosten der Beteiligung.
Andere Aufwendungen können abweichend zu behandeln sein, wenn sie dem eigentlichen Erwerb nicht hinreichend zuzuordnen sind.
Die Einordnung erfordert daher eine Analyse der einzelnen Leistungen – und nicht die pauschale Gleichbehandlung jeder Rechnung, die mit der Transaktion zusammenhängt.
Eine wichtige Trennlinie: die Erwerbsentscheidung
Besonders relevant ist, wann der Erwerber von der Prüfung einer möglichen Opportunität zur Verfolgung eines konkreten Erwerbs übergegangen ist.
Kosten, die in einer Phase entstehen, in der noch mögliche Zielgesellschaften gescreent werden und die Erwerbsentscheidung tatsächlich offen ist, können anders zu beurteilen sein als Kosten, die entstehen, nachdem sich der Erwerber grundsätzlich für den Erwerb einer bestimmten Zielgesellschaft entschieden hat.
Diese Unterscheidung kann insbesondere für Due Diligence, steuerliche Strukturierung und weitere Beratungsleistungen relevant sein.
In der Praxis bedeutet das: Der Zeitablauf der Transaktion ist wichtig.
Relevante Fragen können sein:
- Wann wurde die Zielgesellschaft erstmals identifiziert?
- Wann hat sich der Erwerber grundsätzlich für den konkreten Erwerb entschieden?
- Wann wurden die Berater mandatiert?
- Was genau sollten sie analysieren oder verhandeln?
- Diente die Arbeit noch der Identifikation und Bewertung möglicher Opportunitäten oder bereits der Umsetzung eines konkreten Erwerbs?
Es gibt daher nicht immer einen einzigen Zeitpunkt, ab dem alle Transaktionskosten plötzlich gleich behandelt werden.
Maßgeblich bleibt die zugrunde liegende Leistung und ihr Zusammenhang mit dem Erwerb.
Warum das wichtig ist
Bei kleineren Transaktionen wirkt die Unterscheidung technisch.
Bei größeren Transaktionen kann sie erhebliche Auswirkungen haben.
Entstehen in einer Erwerbsgesellschaft Beratungskosten von 50.000, 100.000 oder 200.000 Euro, kann die Frage, ob diese Kosten sofort abzugsfähig sind oder aktiviert werden müssen, das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft deutlich beeinflussen.
Das gilt besonders für Erwerbsgesellschaften, die häufig erhebliche Transaktionskosten tragen, bevor sie eigene operative Erträge erzielen.
Ein im Transaktionsmodell unterstellter Steuerabzug, der letztlich zu aktivieren ist, kann die erwartete steuerliche Position der Erwerbsstruktur daher wesentlich verändern.
Eine Rechnung bedeutet nicht eine steuerliche Behandlung
Praktisch wird es vor allem dann, wenn ein Berater mehrere Leistungsarten im selben Mandat erbringt.
Eine einzelne Rechts- oder Steuerberatungsrechnung kann zum Beispiel Leistungen zu folgenden Themen umfassen:
- Kaufvertrag
- Tax Due Diligence
- Akquisitionsfinanzierung
- gesellschaftsrechtliche Strukturierung
- Managementbeteiligung
- allgemeine gesellschaftsrechtliche Themen
Diese Leistungen müssen steuerlich nicht zwingend gleich behandelt werden.
Eine nachvollziehbare Aufteilung der zugrunde liegenden Leistungen kann daher wichtig werden.
Pauschale Rechnungstexte wie „M&A-Beratung“ erschweren die spätere Zuordnung unnötig.
Bei wesentlichen Transaktionskosten sollten Leistungsumfang, Mandatsunterlagen und Rechnungstexte daher erkennen lassen, welche Workstreams betroffen sind.
Die Zuordnung der Deal-Kosten beginnt vor dem Closing
Die steuerliche Behandlung von Transaktionskosten sollte nicht erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses betrachtet werden.
Bereits während der Transaktion sollte der Erwerber wissen:
- welche Transaktionskosten anfallen
- auf welche Leistungen die jeweiligen Kosten entfallen
- in welcher Phase der Transaktion sie entstanden sind
- wie eng sie mit dem Erwerb der konkreten Zielgesellschaft zusammenhängen
- wie die Kosten steuerlich dokumentiert und zugeordnet werden sollen
Das gilt auch, wenn eine Transaktion letztlich nicht zustande kommt.
Ein gescheiterter Deal bedeutet nicht automatisch, dass alle Transaktionskosten sofort abzugsfähiger Aufwand sind. Zweck und Umstände, unter denen die jeweiligen Kosten entstanden sind, sind weiterhin zu prüfen.
Strukturierung und steuerliche Behandlung gehören zusammen
Deal-Kosten werden häufig vor allem als Budgetfrage diskutiert:
Was kosten Rechtsberatung, Steuerberatung, Financial Advisor und Due-Diligence-Anbieter?
Parallel sollte aber eine zweite Frage beantwortet werden:
Was passiert mit diesen Kosten steuerlich?
Gerade für Erwerbsgesellschaften kann die Antwort einen deutlichen Unterschied machen.
Die praktische Konsequenz ist daher einfach:
Target-Screening, Erwerbsentscheidung, Umsetzung der Transaktion und Closing sollten nicht als ein undifferenzierter Kostenblock betrachtet werden.
Die steuerliche Behandlung der Deal-Kosten sollte parallel zur Transaktion mitgedacht werden – und nicht erst nach dem Closing.